Aufgrund der Nähe zu den Sportanlagen im Gebiet St. Jakob, die gemäss Objektblatt von nationaler Bedeutung seien, unterstütze der Regierungsrat eine solche Nutzung. Der Landrat habe im Rahmen des Richtplanerlasses das Gebiet Schänzli mit Bezug auf eine Sporthochschulnutzung nur insoweit relativiert, als auch die Möglichkeit für eine solche Nutzung insbesondere im Rahmen des Campus Muttenz geprüft werden könne. Das Objektblatt S4.2.1 "Siedlung, Siedlungsausstattung, Sport- und Erholungszentrum St. Jakob, D. Beschlüsse, Planungsgrundsätze" weise