In der Duplik vom 22. Juni 2012 erklärt der Regierungsrat weiter, dass er zwischenzeitlich seinen landrätlichen Auftrag betreffend die Siedlungsbegrenzungen erfüllt habe; die entsprechende Landratvorlage befinde sich derzeit in der Vernehmlassung. Im Entwurf zum KRIP, Richtplankarte, Anpassung 2011, sei die Siedlungsbegrenzungslinie im nördlichen Gebiet Schänzli wieder so vorgesehen wie im Entwurf vom April 2007.