grenzungslinie der Bau- und Planungskommission des Landrates unterbreitet und sei auch zu einer Aussprache mit der Kommission eingeladen worden. Diese habe letztlich entschieden, dem Antrag der Gemeinde Muttenz, diese Siedlungsbegrenzungslinie nach Norden zu verschieben, nicht stattzugeben. Die landrätliche Bau- und Planungskommission habe damit ihre Haltung klar dokumentiert, an dieser Siedlungsbegrenzungslinie, welche den nördlichen Teil des Schänzli dem Siedlungsgebiet zuweise, festzuhalten (vgl. Bericht der Bau- und Planungskommission an den Landrat, a.a.O., S. 4) und damit Raum für ein Sporthochschulprojekt frei zu halten.