Die Gemeinde hat vielmehr dargetan, dass auch andere zweckmässige Standorte im Raum Muttenz - so der Wortlaut im verbindlichen Objektblatt - für die Realisierung einer Sporthochschule in Frage kommen. Die Nutzungsplanung der Gemeinde Muttenz mit der Grünzone Schänzli verhindert somit in keiner Weise die künftige Errichtung einer Sporthochschule an einem zweckmässigen Standort im Raum Muttenz. Die Nutzungsplanung der Gemeinde widerspricht somit nicht dem kantonalen Richtplan. Eine kantonale richtplangemässe Errichtung einer Sporthochschule in Muttenz ist trotz der Grünzone Schänzli möglich.