Seite 23 http://www.bl.ch/kantonsgericht heit dafür aus, dass die Sporthochschule im Gebiet Schänzli gebaut werden müsste. Es liegt auch kein Fall vor, bei welchem selbst Aussagen mit einem relativ niedrigen Präzisionsgehalt verbindlich sind. Insbesondere geht es auch nicht um die Überbauung eines ganzen Gebiets mit öffentlichen Bauten, wovon ein Grossteil bereits realisiert ist. Die Gemeinde hat vielmehr dargetan, dass auch andere zweckmässige Standorte im Raum Muttenz - so der Wortlaut im verbindlichen Objektblatt - für die Realisierung einer Sporthochschule in Frage kommen.