Das von der Beschwerdeführerin angeführte Gebiet im Polyfeld komme für eine Sporthochschule der Universität kaum in Betracht. Der für die Fachhochschule Nordwestschweiz abgesteckte Planungsperimeter lasse keinen Raum für eine Sporthochschule, die angrenzende Parzelle Nr. 335 sei heute überbaut und für eine Sporthochschule zu klein. Seite 22 http://www.bl.ch/kantonsgericht In ihrer Replik begründet die Beschwerdeführerin eingehend und mit konkreten Berechnungen, weshalb das Polyfeld für die Fachhochschulnutzung und nach wie vor auch für die universitären Nutzungen zur Verfügung stehe.