Die Nennung des Gebiets St. Jakob/Hagnau sei geradezu ein Hohn. Dem Kanton gehöre dort ein grüner Uferstreifen, eine lange schmale Parzelle sowie die Strassenparzelle. Selbst wenn der Kunstverein Baselland dereinst ins Dreispitz-Areal verlegt werden sollte, stehe diese Parzelle (Nr. 1501) nicht im Eigentum des Kantons Basel-Landschaft sondern eines Vereins. Dieses von der Beschwerdeführerin angeführte Gebiet sei nicht nur ungeeignet, sondern es sei schlicht unbebaubar. Das von der Beschwerdeführerin angeführte Gebiet im Polyfeld komme für eine Sporthochschule der Universität kaum in Betracht.