Der Regierungsrat macht geltend, dass in der Zwischenzeit der Masterplan Polyfeld Muttenz fertig gestellt sei, die darin vorgesehene Nutzungsordnung aber keine universitäre Sporthochschule vorsehe. Es werde lediglich darauf hingewiesen, dass verschiedene Teilgebiete als Standort für universitäre Nutzungen denkbar seien, konkret sei aber nichts. Der Regierungsrat führt weiter aus, dass die von der Beschwerdeführerin angeführten kantonalen Landreserven, auf denen die Errichtung einer Sporthochschule möglich sei, überhaupt keine echten Alternativen darstellen würden. Die Nennung des Gebiets St. Jakob/Hagnau sei geradezu ein Hohn.