5.2. Die Gemeinde hat in ihren Rechtsschriften und anlässlich des Augenscheins erklärt, dass der Regierungsrat nicht dargetan habe, inwiefern aus raumplanerischer Sicht ein konkretes Bedürfnis bestehe, das Schänzli- Areal neu dem Siedlungsgebiet zuzuteilen, obwohl der Kanton über andere in seinem Eigentum liegende Landreserven verfüge, die bereits im Baugebiet liegen würden (z.B. im Polyfeld und im Gebiet Hagnau).