4. Zusammenfassend ist damit festzuhalten, dass im Zeitpunkt der Gemeindeversammlung betreffend Revision der Nutzungsplanung Landschaft Muttenz vom 15. Oktober 2009 und des Erlasses des angefochtenen Regierungsratsbeschlusses vom 5. April 2011 im behördenverbindlichen Objektblatt S.4.1 unter Vororientierung die Formulierung "Sporthochschule (Raum Muttenz)" - und damit keine Einschränkung auf das Gebiet Schänzli - enthalten war (und heute noch ist). Im Übrigen sah der Richtplan, der durch Bundesratsbeschluss vom 8. September 2010 genehmigt wurde (Landratsbeschluss vom 26. März 2007) und im Zeitpunkt des Erlasses