Im Objektblatt S.1.2 "Siedlungsbegrenzung", Entwurf Stand Juni 2007, hiess es unter dem Titel "örtliche Festlegungen, Festsetzungen": "Die Siedlungsbegrenzungen gemäss Richtplankarte werden festgesetzt". Aufgrund des Entscheides des Landrates vom 26. März 2009 wurde im KRIP im Gebiet Schänzli die Siedlungsbegrenzung, die das Gebiet Schänzli dem Siedlungsgebiet zuwies, gestrichen und im dazugehörigen Objektblatt S1.2 wurde der Hinweis, dass die Siedlungsbegrenzungen gemäss Richtplankarte festgesetzt würden, gestrichen und statt dessen Folgendes aufgenommen: "Planungsgrundsätze: e)