dass der Kanton Basel-Landschaft im Rahmen seiner partnerschaftlichen Möglichkeiten darauf hinwirke, das Sport- und Erholungsgebiet St. Jakob zusammen mit dem Kanton Basel-Stadt und den betroffenen Gemeinden zu einem attraktiven, vorwiegend mit ÖV gut erreichbaren Sportzentrum von nationaler Bedeutung aufzuwerten; die Primärfunktion der Brüglinger Ebene als Freizeit- und Erholungsgebiet sei dabei zu wahren, die Natur-, Landschafts- und Kulturwerte seien zu sichern.