3.2. Sowohl in der Fassung von Juli 2007 als in der Fassung von September 2010 steht im Objektblatt S.4.2.1 "Siedlung, Siedlungsausstattung, Sport- und Erholungszentrum St. Jakob, D. Beschlüsse, Planungsgrundsätze", dass Hochbauten insbesondere zur Ausübung sportlicher Tätigkeiten sowie weitere Freizeitnutzungen in Gebäuden (z.B. Unterhaltungsbetriebe) auf das Gebiet nördlich des Siedlungstrenngürtels zu konzentrieren seien und das Gebiet innerhalb des Siedlungstrenngürtels für Fussballfelder oder andere offene Sportanlagen, naturnahe Erholung und Landwirtschaft bestimmt sei.