1. Massgeblich für die Frage, ob der umstrittene kommunale Nutzungsplan richtplankonform ist, ist der konkrete Inhalt des KRIP. Nachfolgend soll demzufolge auf den Inhalt des KRIP und die Entstehung des darin enthaltenen massgeblichen Inhalts eingegangen werden. 2.1. Im Objektblatt S.4.1 zum KRIP, Stand Juli 2007, war folgendes aufgeführt: "S Siedlung S4 Siedlungsausstattung S4.1 Standorte für kantonale öffentliche Bauten/Anlagen A. Ausgangslage … B. Ziele …