2.4. Aus diesen Ausführungen geht hervor, dass lediglich die im Text festgehaltenen bzw. in der Karte sichtbar gemachten Richtplanbeschlüsse behördenverbindlich sind, die Grundlagen und die Ausgangslage, Erläuterungen und Übersicht über die Grundlagen aber als Auslegungshilfen für das Verständnis des verbindlichen Richtplaninhalts herangezogen werden können.