a und b RPG). Damit erfüllt der Richtplan des Kantons zugleich die Aufgabe, die raumwirksamen Tätigkeiten der direkt oder indirekt beteiligten Gemeinden aufeinander abzustimmen (Koordination) und zwar sowohl horizontal (auf der Ebene ein und desselben Gemeinwesens) als auch vertikal (im Sinne einer durchgehenden Planung zwischen Bund, Kanton und Gemeinden), weshalb die Richtplanung selbst die überörtliche Planung darstellt und so die Koordination zwischen den Gemeinden übernimmt (HÄNNI, a.a.O., S. 126).