Seite 13 http://www.bl.ch/kantonsgericht lagen zur "Renaturierung Birs 'In den Weiden', Raumkonzept Freizeit- und Erholungsnutzung Areal Schänzli" zeigen, ist das Konzept als Ganzes durchdacht und in sich stimmig. Somit ist - entgegen der Auffassung des Beschwerdegegners - auch der Einbezug des nördlichen Teils des Schänzli Areals in die Grünzone geeignet und erforderlich.