2.1. Die Grünzone Schänzli würde dazu führen, dass die im aktuell rechtskräftigen Zonenplan Landschaft ausgeschiedene ÖW-Zone "Reitsport Schänzli" in eine Grünzone umgezont würde und dass der Kanton so keine Möglichkeit hätte, dort allenfalls eine Sporthochschule zu realisieren. Wie die Beschwerdeführerin festhält, reicht die Nichtgenehmigung der Grünzone