1. Der Regierungsrat erklärt vor allem am Augenschein und an den Parteiverhandlungen, dass die Einschränkung der Eigentumsgarantie durch die Grünzone Schänzli nicht verhältnismässig sei. Des Weiteren weist der Vertreter des Regierungsrates immer wieder auf eine (mögliche) Enteignung durch die Zonenvorschriften der Gemeinde hin.