Des Weiteren hat der Regierungsrat allenfalls die Renaturierung der Birs durch die "Birsgemeinden" gutgeheissen und unterstützt. Da der Regierungsrat aber vorliegendenfalls lediglich den nördlichen Teil des Schänzli-Areals von der Grünzone ausschliessen möchte und seiner Ansicht nach die Schaffung einer Grünzone Schänzli mit Birsrenaturierung auch ohne den nördlichen Teil des Schänzli-Areals möglich und sinnvoll sei, liegt in seinem Verhalten keine Verletzung des Grundsatzes von Treu und Glauben vor. VI. Eigentumsgarantie und Enteignung