3. Keine Verletzung des Grundsatzes von Treu und Glauben liegt jedoch vor, wenn das mit der Vorprüfung betraute Amt (hier das ARP) eine andere Sichtweise als der Regierungsrat hat, ansonsten der Beschluss des Regierungsrates keine eigene Bedeutung mehr haben würde. Des Weiteren hat der Regierungsrat allenfalls die Renaturierung der Birs durch die "Birsgemeinden" gutgeheissen und unterstützt.