Mitwirkungsverfahren eingeladener Grundeigentümer auf eine Stellungnahme und in der Planauflage auf eine Einsprache trotz entsprechender Legitimation verzichtet und damit wiederholt indirekt der Planung zugestimmt habe. Schliesslich habe die Gemeinde geltend gemacht, dass die Nichtgenehmigung empfindlich in die Planungshoheit der Gemeinde eingreife. Diese Vorbringen der Gemeinde seien vom Regierungsrat weder gehört worden, noch habe er sich damit im angefochtenen Entscheid auch nur mit einem Wort auseinandergesetzt;