nun (neu) dazu geführt hätten, "dass dem Regierungsrat zusätzlich beantragt werde, auch die Grünzone 'Schänzli' von der Genehmigung auszunehmen". Die Beschwerdeführerin sei vom ARP im Sinne der Gewährung des rechtlichen Gehörs aufgefordert worden, baldmöglichst zu der beabsichtigten Ausnahme von der Genehmigung schriftlich Stellung zu nehmen. Mit Schreiben vom 12. Januar 2011 habe die Gemeinde aufforderungsgemäss zu den neuen Vorbringen des ARP Stellung genommen und das Ansinnen des Nichtgenehmigungsantrages mit Nachdruck zurückgewiesen.