Bezüglich der Pläne betreffend Sanierung und Modernisierung der St. Jakobshalle und Anbau der Sporthochschule an die St. Jakobshalle des Kantons Basel-Stadt, Stand vom 28. September 2012, ist dem Gericht nicht bekannt, wann diese der Beschwerdeführerin zugänglich waren und somit, ob sie diese hätte früher einreichen können. Die Frage, ob die Pläne betreffend Sanierung und Modernisierung der St. Jakobshalle und Anbau der Sporthochschule an die St. Jakobshalle des Kantons Basel- Stadt, Stand vom 28. September 2012, und die Projektbeschreibung "Birspark-Landschaft" vom 28. September 2012 aus dem Recht zu weisen sind, kann jedoch offen bleiben, da - wie nach-