Zumindest die Zeitungsartikel und die Medienmitteilungen fallen somit nicht unter das Novenverbot und sind demzufolge nicht aus dem Recht zu weisen. Bezüglich der Pläne betreffend Sanierung und Modernisierung der St. Jakobshalle und Anbau der Sporthochschule an die St. Jakobshalle des Kantons Basel-Stadt, Stand vom 28. September 2012, ist dem Gericht nicht bekannt, wann diese der Beschwerdeführerin zugänglich waren und somit, ob sie diese hätte früher einreichen können.