Seite 6 http://www.bl.ch/kantonsgericht keine der Parteien die Sistierung des letztgenannten Verfahrens widerrufen hat, ist Gegenstand der heutigen Verhandlung und des vorliegenden Urteils einzig die Behandlung der Beschwerde betreffend "Grünzone Schänzli". II. Kognition