Mit einem Bus, in welchem unter anderem die obgenannten Personen, die Richter und die Gerichtsschreiberin Platz gefunden hatten, wurde am Margelacker und an den möglichen anderen Standorten der Sporthochschule vorbeigefahren. Anlässlich der Verhandlung wurde im Einverständnis der Parteien beschlossen, dass das Verfahren bezüglich Beschwerde gegen den Regierungsratsbeschluss Nr. 478 vom 5. April 2011 (Verfahren Nr. 810 11 146) aufgeteilt werde in ein Verfahren betreffend Schänzli und ein Ver-