Mit Verfügung vom 1. November 2011 wurden der Verein Reiterclub B.____ und die IG C.____ zum Verfahren beigeladen. Am 22. Dezember 2011 liess sich die IG C.____ vernehmen. In ihrer Eingabe vom 30. Dezember 2011 bat der Verein Reiterclub B.____, vertreten durch Roman Zeller, Advokat, ihn aufgrund der knappen finanziellen Ressourcen als Beigeladenen vom Rubrum wieder zu streichen. Mit Verfügung vom 4. Juni 2012 wurde der Verein aus dem Rubrum gestrichen. Am 23. Januar 2012 ersuchte auch die IG C.____, sie aus Kostengründen aus dem Rubrum zu streichen. Mit Verfügung vom 24. Januar 2012 entsprach das Gericht auch diesem Antrag.