In der Vernehmlassung vom 27. Oktober 2011 beantragte der Regierungsrat, die Beschwerde der Gemeinde sei unter o/e-Kostenfolge abzuweisen. Verfahrensrechtlich beantragte er, es seien der Verein Reiterclub B.____ und die IG C.____ zum Verfahren beizuladen und der Verfahrensantrag der Beschwerdeführerin auf Durchführung eines doppelten Schriftenwechsels abzuweisen.