Am 28. Juli 2011 reichte die Gemeinde, nunmehr vertreten durch Sara Oeschger, Advokatin, die Beschwerdebegründung ein und wiederholte die bereits gestellten Rechtsbegehren. In ver- Seite 3 http://www.bl.ch/kantonsgericht fahrensrechtlicher Hinsicht beantragte sie, es sei ein doppelter Schriftenwechsel und eine Parteiverhandlung mit Augenschein durchzuführen.