Die Einsprachen des Vereins Reiterclub B.____ sowie der IG C.____ wurden als hinfällig erklärt (Ziff. 1 des Dispositivs). In den Erwägungen erklärt der Regierungsrat, dass auf die Einsprache des Vereins Reiterclub B.____ bzw. der IG C.____ einzutreten wäre, wenn die Grünzone Schänzli bzw. die ÖW-Zone Lachmatt mit der Zweckbestimmung "Sport" nicht von der Genehmigung ausgenommen werden müsste (Ziff. 6.1 und 6.5).