Seite 2 http://www.bl.ch/kantonsgericht In Abschnitt II, Ziffer 1.4 der Erwägungen wird zu Ziffer 7, Grünzone "Schänzli", festgehalten, dass die im aktuell rechtskräftigen Zonenplan Landschaft ausgeschiedene ÖW-Zone "Reitsportanlage Schänzli" neu vollumfänglich in eine Grünzone "Schänzli" überführt werden solle. In der Folge solle ein Quartierplan erarbeitet werden. Im KRIP sei zwar keine explizite und konkrete Nutzungsreservation für das Schänzligebiet definiert, aber im Sport- und Erholungszentrum St. Jakob, welches von nationaler Bedeutung sei, sollten Hochbauten sowie Freizeit- und Sportanlagen möglich sein