B. Gemäss Ziffer 2 des Dispositivs des Beschlusses Nr. 478 vom 5. April 2011 genehmigte der Regierungsrat den von der Einwohnergemeindeversammlung Muttenz am 15. Oktober 2009 beschlossenen ZPL, das ZRL, den Strassennetzplan Landschaft sowie die Mutation des ZPS im Sinne der Erwägungen mit gewissen Ausnahmen, Änderungen und Auflagen und erklärte diese damit allgemeinverbindlich. Als Ausnahmen wurden unter anderem Folgende genannt: "b) Zonenreglement Ziffer 6 (Zone für öffentliche Werke und Anlagen) Absatz 2, g) "Nr. 7 Lachmatt, Sport". c) Grünzone und Zonenreglement Ziffer 7 (Grünzone Schänzli)."