Nach dem zu genehmigenden ZPL sollte das sich ausserhalb des Siedlungsperimeters im Landwirtschaftsgebiet befindende Gebiet "Lachmatt", welches gemäss Kantonalem Richtplan (KRIP) mit einem Siedlungstrenngürtel überlagert ist, neu der Zone für öffentliche Werke und Anlagen "Lachmatt" mit der Zweckbestimmung "Sport" und den im Planungsbericht beschriebenen Nutzungen (Ersatz für den heutigen Sportplatz Margelacker) überführt werden. Des Weiteren sah der zu genehmigende ZPL vor, dass die im ZPL ausgeschiedene ÖW-Zone "Reitsportanlage Schänzli" vollumfänglich in eine "Grünzone Schänzli" überführt werde.