und die IG C.____, Einsprache. Die Verständigungsverhandlung führte zum Rückzug der Einsprache des Baudepartements A.____. Mit den übrigen Parteien kam keine Einigung zustande. Mit Schreiben vom 4. Mai 2010 unterbreitete der Gemeinderat Muttenz die oben genannten Planungsbeschlüsse zur regierungsrätlichen Genehmigung und ersuchte um Behandlung und Abweisung der unerledigten Einsprachen. Der Gemeinderat beantragte zwei vorliegendenfalls nicht interessierende Anpassungen.