{"Signatur": "BL_KG_003", "Spider": "BL_Gerichte", "Sprache": "de", "Datum": "2013-01-23", "HTML": {"Datei": "BL_Gerichte/BL_KG_003_810-11-146_2013-01-23.html", "URL": "https://bl.swisslex.ch/api/doc/getAsset?id=209815be-0dd2-4654-a576-ea3092695500&lang=de&queryLang=De&source=hitlist-search&transactionId=245050911", "Checksum": "37b1ddc8bab61d0781c1bfde557e6312"}, "PDF": {"Datei": "BL_Gerichte/BL_KG_003_810-11-146_2013-01-23.pdf", "URL": "https://bl.swisslex.ch/api/Content/GetFacsimile?facsimileGuid=df26f4ce-916e-4965-b568-40099f3c7f62", "Checksum": "3ba7f00e3821628d83b8348476c72b39"}, "Scrapedate": "2026-04-11", "Num": ["810 11 146", "810 2011 146"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Basel-Land Kantonsgericht Abteilung Verfassungs- und Verwaltungsrecht 23.01.2013 810 11 146 (810 2011 146)"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Basel-Land Kantonsgericht Abteilung Verfassungs- und Verwaltungsrecht"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Bâle-Campagne  Abteilung Verfassungs- und Verwaltungsrecht"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Basilea Campagna  Abteilung Verfassungs- und Verwaltungsrecht"}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Zonenplan und Zonenreglement Landschaft, Strassennetzplan Landschaft und Mutation Zonenplan Siedlung, Grünzone Schänzli, Gemeinde Muttenz (RRB Nr. 0478 vom 05. 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Februar 2009 (2007/169; S. 6) wird zum Objektblatt S 4.1 Folgendes ausgeführt:\n\n\"://: Die Vorschläge, von Hochschulen anstatt Fachhochschulen zu sprechen, Sekundarschulbauten\ngemäss Bildungsgesetz als Zwischenergebnis vorzunehmen und die Sporthochschule auf dem\nSchänzli-Areal als Vororientierung aufzuführen, werden stillschweigend angenommen.\n\n://: Dem geänderten Objektblatt wird einstimmig zugestimmt.\"\n\nIn der im Februar 2009 von der landrätlichen Bau- und Planungskommission zuhanden des\nLandrates verabschiedeten Fassung des Objektblattes S.4.1 \"Standorte für kantonale öffentliche Bauten/Anlage\", wurde demzufolge unter dem Titel \"D. Beschlüsse, Örtliche Festlegungen,\nVororientierung\" als dritter Punkt nach den \"Bauten und Anlagen für Unterhalt von Kantonsstrassen\" und den \"Sportbauten und -anlagen\" neu die \"Hochschulen - Sporthochschule\n(Schänzli Nord)\" aufgenommen.\n\nSeite 19 http://www.bl.ch/kantonsgericht\n2.3. Auf Seite 6 des genannten Berichtes wird überdies unter dem Titel S 4.2 \"Standorte für\nverkehrsinstensive Einrichtungen\" ausgeführt:\n\n\"Muttenz\nFür den Raum Muttenz/St. Jakob-Hagnau wurde ein Potenzial für eine Mischnutzung ermittelt. So könnte\nauf der nördlichen Seite der Strasse (heute Beton Christen) eine verkehrsintensive Einrichtung entstehen.\nAuf der Seite Richtung Süden (heute Rennbahn Schänzli) gäbe es Raum für z.B. einen Schul- und\nSportbereich sowie einen Naturbereich. In der Diskussion wurde auch der Vorschlag der Gemeinde Muttenz, im Gegenzug zur verkehrsintensiven Einrichtung die Siedlungsbegrenzung nach Norden bis ganz\nan die Verkehrsachsen Tram und Strasse zu verschieben und so den Raum für ein mögliches Naherholungsgebiet zu vergrössern, erörtert und von verschiedenen Seiten unterstützt. Muttenz will insbesondere\nverhindern, dass in diesem Raum Hochhäuser erstellt werden, die seiner Meinung nach nicht dorthin\npassen und gehören. Das Grundproblem liegt in der kommunalen Verantwortung für die Nutzungsplanung, welche jener des Kantons vorangeht und – unter Vorbehalt der Genehmigung durch den Kanton –\nder Gemeinde grundsätzlich alle Freiheiten belässt. Im Zusammenhang mit den Planungen der Universität Basel für mögliche Standorte verschiedener Institute auch ausserhalb des Kantons Basel-Stadt soll\naber im Hinblick auf eine allfällige Sporthochschule im Raum St. Jakob die kantonale Perspektive gewahrt werden.\"\n\n2.4. Gemäss Protokoll zur 32. Sitzung des Landrats des Kantons Basel-Landschaft vom\n26. März 2009 (S. 1089) stellte D.____ den Antrag, im Objektblatt S.4.1 \"Standorte für kantonale öffentliche Bauten und Anlagen, Vororientierung, Hochschulen\", sei die Formulierung \"Sporthochschule Schänzli Nord\" in \"Sporthochschule (Raum Muttenz)\" umzuwandeln. Diesem Antrag\nwurde gefolgt. Das durch den Landrat am 26. März 2009 beschlossene und dem Bundesrat zur\nGenehmigung unterbreitete Objektblatt S.4.1 sieht demzufolge unter Vororientierung die Formulierung \"Hochschulen - Sporthochschule (Raum Muttenz)\" vor.\n\n3.1. Sowohl im Entwurf von Juni 2007 als in der dem Bundesrat zur Genehmigung unterbreiteten Fassung wird im Objektblatt S4.2.1 \"Siedlung, Siedlungsausstattung, Sport- und Erholungszentrum St. Jakob, A. Ausgangslage\" unter anderem ausgeführt, dass sich das Gebiet der\nParklandschaft St. Jakob in den letzten Jahrzehnten auf einer Fläche von ca. 95 ha zu einer der\ngrössten Sport- und Freizeitanlagen Europas entwickelt habe. Rund 42 ha davon würden als\nErholungsgebiet dienen. Die Sportanlagen würden das Stadion St. Jakob-Park (ca. 40'000 Sitzplätze), die St. Jakobshalle (9'000 Sitzplätze), die St. Jakob-Arena (6'000 Sitzplätze), die Pferdesportanlage Schänzli, das Gartenbad St. Jakob sowie die Sportanlagen St. Jakob (u.a. 15\nFussballfelder und Leichtathletikstadion) erfassen. Die ersten drei Anlagen seien im Nationalen\nSportanlagenkonzept (NASAK) aufgeführt. Sie hätten damit nationale und internationale Bedeutung. Des Weiteren wird festgehalten, dass für die bestehenden Anlagen zum Teil ein Aufwertungsbedarf vorliege. Im Gebiet St. Jakob (weiterer Ausbau des Sportzentrums) und in unmittelbarer Umgebung (St. Jakob-Hochhaus, Wolf, Dreispitz, Schänzli) seien weitere Entwicklungsgebiete vorhanden und in Planung. Zudem wird erklärt, dass angrenzend an die Sportanlagen, und mit diesen zum Teil eng verwoben, die Erholungs- und Freizeitanlagen des Merian\nParks und der Stiftung im Grünen, das Birsufer sowie der landwirtschaftliche Betrieb Brüglingerhof liegen würden. Diese Anlagen würden einen hohen Erholungswert, aber auch bedeuten-\n\nSeite 20 http://www.bl.ch/kantonsgericht\nde Kultur- und Naturwerte (z.T. von nationaler Bedeutung) aufweisen. Sie würden von einem\nregionalen Publikum besucht. In den nicht überbauten Gebieten würden die Gemeinden Birsfelden und Muttenz (u.a. Schänzliareal) Trinkwasser fördern.\n\n"}