9. Zur Neuverlegung der vorinstanzlichen Kosten wird die Angelegenheit an den Regierungsrat des Kantons Basel-Landschaft zurückgewiesen. Seite 12 http://www.bl.ch/kantonsgericht Demgemäss wird e r k a n n t : ://: 1. In teilweiser Gutheissung der Beschwerde wird die Kündigung des Schulrates B.____ vom 12. November 2011 aufgehoben und festgestellt, dass das Arbeitsverhältnis per 31. Juli 2011 beendet ist. Im Übrigen wird die Beschwerde abgewiesen.