Im Jahr 2011 macht der Rechtsvertreter gesamthaft knapp 14 Stunden (ohne Einspracheverfahren sowie Vorbereitung der Hauptverhandlung und Teilnahme an der Hauptverhandlung) geltend. Angesichts des teilweisen Obsiegens rechtfertigt sich die Zusprechung einer reduzierten Parteientschädigung von pauschal Fr. 2'500.-- (inkl. Auslagen und 8% Mehrwertsteuer), was knapp 10 Stunden entspricht, zulasten des Regierungsrates und des Schulrates der Gemeinde B.____. 8.3 Im Einspracheverfahren werden keine Verfahrenskosten erhoben und die ausserordentlichen Kosten werden wettgeschlagen.