Seite 10 http://www.bl.ch/kantonsgericht Misstrauen im Lehrkörper geführt hat, da man nicht wusste, wer Urheber der üblen Nachrede war. Damit wurde Raum für beliebige Spekulationen und Beschuldigungen eröffnet, was das Klima im Kollegium nachhaltig gestört haben dürfte. Also nicht nur die Tatsache, dass er eine üble Nachrede begangen hat, sondern auch wie er das gemacht hat, ist bei der Gewichtung der Schwere dieser Verfehlung zu berücksichtigen.