Ob die Schülerinnen und Schüler tatsächlich nie länger als 1-2 Minuten allein im Schulzimmer waren, erscheint zumindest fraglich, wenn der Beschwerdeführer selbst angibt, dass Schüler dann alleine im Schulzimmer waren, wenn er Gruppenarbeiten machen liess. Dann musste er zur Kontrolle und allenfalls Betreuung anderer Gruppen, die nicht im Schulzimmer waren, das Schulzimmer sicherlich verlassen. Es ist offensichtlich, dass er dazu länger als 1-2 Minuten benötigt hat.