Dies ist aber auch nicht entscheidend. Hingegen hat der Beschwerdeführer in seinen Einvernahmen zugegeben, dass er diese Datei in den Ordner "Schreibtisch" verschoben habe, als er vermutlich den Computer austauschen musste. Damit war er offensichtlich mit der Zusendung dieses Materials einverstanden, andernfalls hätte er es gelöscht und sicherlich nicht in den Ordner "Schreibtisch" verschoben. Hinzu kommt, dass gemäss Bericht des untersuchenden Polizisten dieser Film mittels eines Links auf dem Desktop direkt gestartet werden konnte. Es handelt sich also – entgegen der Darstellung des Beschwerdeführers – nicht um Material, das