Der Beschwerdeführer hat des Weiteren zugegeben, dass er das pornografische Material mittels e-Mail von Kollegen zugeschickt erhalten hat. Er machte geltend, dass er mit der Zustellung dieses Materials nicht einverstanden gewesen sei und er niemanden aufgefordert habe, ihm solches zuzusenden. Allerdings gibt er dann auch zu, dieses Material im Ordner "diko mou", was griechisch sei und auf deutsch "gehört mir" heissen solle, abgespeichert zu haben. Damit sei es privat gewesen und habe von der Schulleitung gar nicht gesichtet werden dürfen.