In casu ist die Indizienkette geschlossen. Sowohl die Abänderungsdaten als auch der "Account", über welchen die Abänderungen vorgenommen wurden, wurden festgestellt. Die Änderungen wurden über den "Account" des Beschwerdeführers vorgenommen. Es ist auch erwiesen, dass zum fraglichen Zeitpunkt der Beschwerdeführer im Schulhaus war und nach 17.00 Uhr niemand anderes als er dieses betreten hat. Der Einwand des Beschwerdeführers, dass andere Personen vor 17.00 Uhr das Schulhaus betreten hätten und bis nach 20 Uhr darin verblieben seien, ist zwar grundsätzlich möglich, aber derart unwahrscheinlich, dass damit die Indizienkette nicht unterbrochen wird, namentlich dann nicht, wenn nicht wenigs-