Auch im Strafrecht ist der Indizienbeweis anerkannt und genügt für eine Verurteilung. Beim Indizienbeweis ist zu prüfen, ob die Indizien unter sich in Übereinstimmung stehen, ob es gegenteilige Indizien gibt, die die Indizienkette unterbrechen, und ob die Indizienkette schliesslich keinen anderen vernünftigen Schluss zulässt, als dass der Betroffene die Tat begangen hat.