Seite 4 http://www.bl.ch/kantonsgericht F. Anlässlich der heutigen Parteiverhandlung halten die Parteien an ihren Anträgen und wesentlichen Begründungen fest. Auf die Ausführungen wird – soweit erforderlich – in den Erwägungen eingegangen. Das Kantonsgericht zieht i n E r w ä g u n g: 1. Auf die vorliegende Beschwerde kann ohne weiteres eingetreten werden, da sämtliche Prozessvoraussetzungen erfüllt sind.