Der Schulrat der Einwohnergemeinde B.____, nun vertreten durch Hans U. Schudel, Advokat, beantragt mit Schreiben vom 10. August 2011, dass die Beschwerde abgewiesen werde, soweit darauf einzutreten sei, dass dem Beschwerdeführer die Verfahrenskosten aufzuerlegen seien und dass dem Schulrat B.____ eine angemessene Parteientschädigung zu Lasten des Beschwerdeführers zuzusprechen sei. D. Mit Schreiben vom 31. August 2011 und vom 21. Dezember 2011 lässt die Staatsanwaltschaft Basel-Landschaft dem Kantonsgericht Verfahrensakten des Strafbefehlsverfahrens in Sachen A.____ zukommen.