Dieses werde fristlos aufgelöst. A.____ erhielt anlässlich des Gesprächs die Möglichkeit, sich zur Auffassung des Schulrats zu äussern. Er meldete gegen alle Punkte Vorbehalte an und monierte die Abwesenheit seines Anwalts sowie die Tatsache, dass er nicht im Voraus über den Zweck des Gesprächs informiert worden sei. Bezüglich der abgeänderten Formulare hielt er nochmals fest, dass alles auf Vermutungen beruhe und keine Beweise gegen ihn vorliegen würden. Bezüglich des pornografischen Materials führte er aus, dass er manchmal von Kollegen e-Mails mit kuriosem Inhalt bekomme, Pornografie sei dies aber keine. Die Schüler hätten keinen Zugang zum Computer gehabt.