Seite 2 http://www.bl.ch/kantonsgericht Am 21. Oktober 2010 erhob A.____, vertreten durch Felix Moppert, gegen die Verwarnung Beschwerde beim Regierungsrat des Kantons Basel-Landschaft. Die Verwarnung sei nicht als Verfügung bezeichnet, enthalte keine Rechtsmittelbelehrung und sei erfolgt, ohne dass er vorher angehört worden sei. Sie sei daher nichtig. Zumindest sei sie aber ungültig, weil elementare Verfahrensvorschriften nicht eingehalten worden seien. Im Weiteren bestreite er die ihm vorgeworfenen Taten. Am Gespräch vom 14. Oktober 2010 habe er sich bereit erklärt, dass die Serverlogfiles überprüft werden dürften.