An diesem ausserordentlichen Mitarbeitergespräch konfrontierte die Schulleitung A.____ mit diesen Fakten. Dieser wies jegliche Schuld von sich und machte eine Manipulation durch Dritte geltend. Sein Zimmer sei meist offen und es bestehe kein Zugangsschutz zu seinem Computer. Auch sei fraglich, ob er alleine im Schulhaus gewesen sei. Es hätten auch andere Lehrpersonen anwesend sein können, welche schon vor 17 Uhr im Haus gewesen seien. Eine andere Lehrperson hätte ihn vom Fenster aus sehen und dann die Veränderung des Dokuments vornehmen können. Auch könne man ein Fenster im Lehrpersonenzimmer aufstossen, selbst wenn es geschlossen sei, und so ins Schulhaus gelangen.