{"Signatur": "BL_KG_003", "Spider": "BL_Gerichte", "Sprache": "de", "Datum": "2012-01-11", "HTML": {"Datei": "BL_Gerichte/BL_KG_003_810-11-122_2012-01-11.html", "URL": "https://bl.swisslex.ch/api/doc/getAsset?id=b2fcac07-232e-4d01-8030-810940aea36e&lang=de&queryLang=De&source=hitlist-search&transactionId=245050968", "Checksum": "29e8289d358ad5fcbbb1ac38cc36b2db"}, "PDF": {"Datei": "BL_Gerichte/BL_KG_003_810-11-122_2012-01-11.pdf", "URL": "https://bl.swisslex.ch/api/Content/GetFacsimile?facsimileGuid=7a58a8d3-df72-46bf-8fb0-e2492bbe4d00", "Checksum": "2ffe0af4e585c0e6d0cd5d30fe99410d"}, "Scrapedate": "2026-04-11", "Num": ["810 11 122", "810 2011 122"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Basel-Land Kantonsgericht Abteilung Verfassungs- und Verwaltungsrecht 11.01.2012 810 11 122 (810 2011 122)"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Basel-Land Kantonsgericht Abteilung Verfassungs- und Verwaltungsrecht"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Bâle-Campagne  Abteilung Verfassungs- und Verwaltungsrecht"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Basilea Campagna  Abteilung Verfassungs- und Verwaltungsrecht"}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Fristlose Kündigung (RRB Nr. 0438 vom 29. 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Es bleibt noch über die Kosten zu befinden.\n\n8.1 Gemäss § 20 Abs. 1 VPO ist das verwaltungsgerichtliche Verfahren vor dem Kantonsgericht kostenpflichtig. Die Verfahrenskosten umfassen die Gerichtsgebühren sowie die Beweiskosten und werden gemäss § 20 Abs. 3 VPO in der Regel der unterliegenden Partei auferlegt, wobei den Vorinstanzen – abgesehen von hier nicht vorliegenden Ausnahmen – keine Verfahrenskosten auferlegt werden. Demzufolge werden im vorliegenden Verfahren keine Kosten\nerhoben und der bereits bezahlte Kostenvorschuss in der Höhe von Fr. 1'800.-- wird dem Beschwerdeführer zurückerstattet.\n\n8.2 Da der Beschwerdeführer teilweise obsiegt, ist ihm eine Parteientschädigung zuzusprechen (vgl. § 21 Abs. 1 VPO). Der Rechtsvertreter des Beschwerdeführers hat trotz Auffor-\n\nSeite 11 http://www.bl.ch/kantonsgericht\nderung keine detaillierte Honorarnote eingereicht, sondern lediglich das Total seiner Arbeitsbemühungen vor dem 31. Dezember 2010 sowie das Total für das Jahr 2011 angegeben. Im Jahr\n2011 macht der Rechtsvertreter gesamthaft knapp 14 Stunden (ohne Einspracheverfahren sowie Vorbereitung der Hauptverhandlung und Teilnahme an der Hauptverhandlung) geltend. Angesichts des teilweisen Obsiegens rechtfertigt sich die Zusprechung einer reduzierten Parteientschädigung von pauschal Fr. 2'500.-- (inkl. Auslagen und 8% Mehrwertsteuer), was knapp\n10 Stunden entspricht, zulasten des Regierungsrates und des Schulrates der Gemeinde\nB.____.\n\n8.3 Im Einspracheverfahren werden keine Verfahrenskosten erhoben und die ausserordentlichen Kosten werden wettgeschlagen.\n\n9. Zur Neuverlegung der vorinstanzlichen Kosten wird die Angelegenheit an den Regierungsrat des Kantons Basel-Landschaft zurückgewiesen.\n\nSeite 12 http://www.bl.ch/kantonsgericht\nDemgemäss wird e r k a n n t :\n\n://: 1. In teilweiser Gutheissung der Beschwerde wird die Kündigung des\nSchulrates B.____ vom 12. November 2011 aufgehoben und festgestellt, dass das Arbeitsverhältnis per 31. Juli 2011 beendet ist. Im Übrigen wird die Beschwerde abgewiesen.\n\n2. Es werden keine Verfahrenskosten erhoben.\nDer geleistete Kostenvorschuss in der Höhe von Fr. 1'800.-- wird dem\nBeschwerdeführer zurückerstattet.\n\n3. Der Regierungsrat des Kantons Basel-Landschaft und der Schulrat der\nGemeinde B.____ haben dem Beschwerdeführer je zur Hälfte und in\nsolidarischer Verpflichtung eine reduzierte Parteientschädigung von\npauschal Fr. 2'500.-- (inkl. Auslagen und 8% Mehrwertsteuer), also je\nFr. 1'250.--, auszurichten. Im Übrigen werden die ausserordentlichen\nKosten wettgeschlagen.\n\n4. Zur Neuverlegung der vorinstanzlichen Kosten wird die Angelegenheit\nan den Regierungsrat des Kantons Basel-Landschaft zurückgewiesen.\n\n5. Im Einspracheverfahren werden keine Verfahrenskosten erhoben und\ndie ausserordentlichen Kosten werden wettgeschlagen.\n\nVizepräsident Gerichtsschreiber\n\nSeite 13 http://www.bl.ch/kantonsgericht\n"}